BOSSLET & SPIEGEL
RECHTSANWÄLTE
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
BAU-UND ArCHITEKTENRECHT
Bauvorhaben sind seit jeher für alle Beteiligten besonders sensible Angelegenheiten. Eine enge Abstimmung mit den Behörden und eine gute Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern sind das A und O für eine erfolgreiche Realisierung. Hier den Überblick zu behalten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist nicht immer einfach.
Egal ob es um den Traum vom Eigenheim oder um den neuen Bürokomplex geht – eine fachkundige Rechtsberatung kann Ihnen im Vorfeld viel Zeit und Nerven sparen. Und wenn es doch zum Streitfall kommt, kann ein guter Anwalt den Unterschied zwischen Neubau und Millionengrab ausmachen.
Unser Team von Bosslet & Spiegel begleitet Ihr Vorhaben von Anfang an und steht Ihnen in allen Punkten zur Seite. Seit Jahren beraten wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmer in allen Fragen des Baurechts. Mit unserer fachanwaltlichen Beratung verhelfen wir Ihrem Vorhaben zum Erfolg!
Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:
Immobilienerwerb/ Immobilienveräußerung
Ein Immobilienerwerb oder der Verkauf einer Immobilie, also eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ist immer etwas Besonderes. Da es hierbei regelmäßig um größere Vermögenswerte geht, sollte man die Abwicklung einer Immobilientransaktion nicht auf die leichte Schulter nehmen oder sich gar darauf verlassen, dass die übrigen Beteiligten schon dafür sorgen werden, dass eine faire, juristisch einwandfreie und möglichst risikofreie Abwicklung erfolgt. Denn diese verfolgen in erster Linie ihre eigenen Interessen, statt sich damit zu beschäftigen, dass Ihre Bedürfnisse berücksichtigt und Ihre Rechte möglichst umfassend gewahrt werden.
Wir beraten Sie als Ihr Parteivertreter von Beginn an kompetent und zuverlässig und tragen dafür Sorge, dass Ihre Interessen hinreichend geschützt werden und Sie nicht unnötige Risiken eingehen.
Immobilienerwerb/ Immobilienveräußerung
Der Kontakt mit Nachbarn und Behörden fällt häufig schwer. Dabei muss vor allem hier präzise gearbeitet werden. Baustopps und Gerichtsverfahren können schnell Unsummen verschlingen – hier lohnt es sich, etwaige juristische Fallstrecke frühzeitig aus dem Weg zu räumen! Wir erarbeiten für Sie individuelle Lösungswege, um solche Szenarien zu vermeiden und aufkommende Hindernisse zu beseitigen.
Prüfung und Erstellung von Bauverträgen
Ein Bauvertrag begründet für Unternehmer wie Bauherren häufig große Verpflichtungen – nicht selten geht es um hohe Geldbeträge und langfristige Arbeiten. In solchen Angelegenheiten ist es im Interesse aller Beteiligten ein hieb- und stichfestes Vertragswerk vorzufinden, dass beiden Parteien die nötige Sicherheit gibt. Durch unsere Beratung erhalten Sie einen Vertrag, auf den Sie sich auch wirklich verlassen können.
weitere Angebote
- Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
- Bauträgerrecht
- Werkvertragsrecht
- Durchführung eines Selbständigen Beweisverfahrens
- Bauhandwerkersicherung
- Bauabnahme
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erreichbarkeit
Montag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 bis 17.00 Uhr |
Kontakt
Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR
Multring 48
69469 Weinheim
Telefon 06201 - 9482 0
Telefax 06201 - 9482 21#