Nach anfänglichen Startschwierigkeiten hat nun das  Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) den Bundestag passiert. Zeil dieses Gesetzes ist es, strauchelnden Unternehmen eine Rettungsmöglichkeit an die Hand zu geben ohne das Insolvenzverfahren antreten zu müssen. Ob es dieses Ziel auch erreichen wird, bleibt abzuwarten.

Am 22. Dezember hat nun der Entwurf zur Novelle des Insolvenzrechts die Zustimmung der Parlamentarier erhalten und wurde noch am 29. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die lange erwartete Reform stellt die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zu Restrukturierung und Insolvenz dar.

Was sieht der Entwurf vor?

Im Kern der Reform steht die Einführung des sog. „Restrukturierungsrahmens. Dieser soll es überschuldeten Unternehmen ermöglichen, ein Sanierungsverfahren ohne Stellung eines Insolvenzantrags zu durchlaufen. Zwar ist die außergerichtliche Sanierung auch jetzt schon möglich, allerdings benötigt ein entsprechender Sanierungsplan nach derzeitigem Recht noch die Zustimmung aller Gläubiger. Dieses Erfordernis entfällt nach dem Willen des Gesetzgebers im Rahmen der neuen Restrukturierung. Stattdessen erfolgt die Abstimmung nach Gläubigergruppen: Insgesamt müssen alle Gruppen zustimmen, jedoch reicht innerhalb einer Gruppe eine Mehrheit von 75 % der Stimmen für die Zustimmung aus. Zu beachten ist allerdings, dass der Zugang zum Restrukturierungsrahmen nur für Unternehmen eröffnet sein soll, bei denen noch keine Zahlungsunfähigkeit, sondern „lediglich“ drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ist bereits Zahlungsunfähigkeiten gegeben, führt auch nach der neuen Rechtslage kein Weg an der Insolvenz vorbei.

Fazit

Die Reform stellt in vielerlei Hinsicht eine begrüßenswerte Entwicklung dar. Ob das Gesetz allerdings auch in seiner derzeitigen Form die Vorstellungen des Gesetzgebers auch in der Realität erfüllen kann, bleibt abzuwarten. Wir behalten die Entwicklung selbstverständlich für Sie im Auge und informieren Sie über aktuelle Rechtsprechungstendenzen!

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