BOSSLET & SPIEGEL
RECHTSANWÄLTE
GEWERBLICHES MIETRECHT
Gewerbliches Mietrecht
Besonders im gewerblichen Bereich sind Mietverhältnisse auf Dauer, manchmal gar Jahrzehnte angelegt. Um hier klare Verhältnisse zu schaffen sind eindeutige und verlässliche Regelungen unentbehrlich. Aus diesem Grund richtet Bosslet & Spiegel ein umfassendes Beratungsangebot speziell auch an Vermieter und Mieter von Gewerbeflächen.
Unser Ziel als Ihr Rechtsbeistand ist es dabei stets Ihre Interessen im Vertragswerk abzubilden und Ihnen auf lange Sicht Sicherheit zu bieten. Dabei ist die Vorbeugung von Konflikten genauso Teil unserer Beratung wie auch der nötige Beistand im Konfliktfall.
Ob bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis oder der Wirksamkeitskontrolle von Vertragsklauseln – wir setzen uns für Ihre Interessen ein!
Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:
Gewerbliches Mietrecht
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Fragen rund um das gewerbliche Mietrecht z.B. Begründung und Aufhebung und Kündigung von Mietverhältnissen, Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnung, Kaution, Schönheitsreparaturen
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, Gestaltung von Mietaufhebungsverträgen
Mietrechtsportal
Über unser Mietrechtsportal treten Sie schnell und unkompliziert mit uns in Kontakt!
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erreichbarkeit
Montag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 bis 17.00 Uhr |
Kontakt
Bosslet & Spiegel Rechtsanwälte GbR
Multring 48
69469 Weinheim
Telefon 06201 - 9482 0
Telefax 06201 - 9482 21#