Erbt ein Ehepartner das selbstgenutzte Einfamilienhaus, ist das erbschaftsteuerfrei, aber nur, wenn er dann 10 Jahre dort wohnen bleibt. Eine Ausnahme (Auszug steuerunschädlich vor Ablauf von 10 Jahren) wird nur für zwingende Gründe gewährt (z. B. Pflegeheim, Tod). Wirtschaftliche Notlage, psychische Belastung usw. zählen nicht. Kommt es zu einem Verkauf vor Ablauf der 10 Jahre, muss man die Erbschaftsteuer nachzahlen – selbst wenn der Verkauf im neunten Jahr stattfindet.

Unterschied bei der Schenkung: Da gibt es keine solche Frist. Die Schenkung des selbstgenutzten Hauses an den Ehepartner ist und bleibt steuerfrei.

Beispiel: Der Millionär merkt, dass es mit ihm zu Ende geht. Er schenkt seiner Frau kurz vorher die 10-Mio.-Villa. Diese verkauft das Objekt kurz nach seinem Tod: keine Schenkungsteuer. Hätte er es ihr vererbt, und sie es kurz nach seinem Tod verkauft, wäre eine Erbschaftsteuer in Höhe von knapp 2,2 Mio. Euro fällig geworden (23 % auf 9,5 Mio.).