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Verwaltungsrecht

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Verwaltungsrecht – das meint zunächst einmal die öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat. Und so breit wie dieses Rechtsgebiet ist, so vielfältig sind unsere Tätigkeitsbereiche.

Gerne beraten wir Sie etwa in Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts und des Gewerberechts. Aber selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen Facetten des Verwaltungsrechts zur Verfügung!

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